Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Firma SITAS Handelsgesellschaft mbH.
für die Erbringung von Büroservicedienstleistungen
(Stand 01.01.2009)
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für die von der SITAS zu erbringenden Büroservicedienstleistungen maßgeblich. Es wird hiermit ausdrücklich festgehalten, daß für die seitens der SITAS zu erbingenden Leistungen lediglich diese, beiden Parteien bekannten, AGB zur Anwendung kommen. Allfällig bestehende AGB des Auftraggebers finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.
2. SITAS erbringt Büroservicedienstleistungen entsprechend dem im Dienstleistungsauftrag vereinbarten Leistungsumgang und in Absprache mit dem Auftraggeber. Die monatliche Grundgebühr beinhaltet die Bereitstellung der personellen und technischen Ressourcen. Gespräche werden im Namen des Auftraggebers angenommen und entsprechend der im Auftrag vereinbarten Vorgehensweise bearbeitet. Alle Sekretariatsarbeiten werden dem Auftraggeber mit dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Fremdgebühren für den Auftraggeber wie z.B. Porto, Telefon- oder Faxgebühren, etc. werden separat in Rechnung gestellt.
3. Während der Laufzeit des Vertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann insbesondere nicht wegen Leistungsstörungen, die auf unzureichende oder unterlassene Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, den Vertrag kündigen oder Zurückhaltungsrechte geltend machen.
4. Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien fest für die vereinbarte Vertragslaufzeit abgeschossen. Bei der Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten läuft das Vertragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Bei der Vertragslaufzeit von 1 Jahr läuft das Vertragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich gekündigt wird. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist SITAS nicht mehr verpflichtet Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten.
5. SITAS ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Einstellung seiner Dienstleistung berechtigt, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Rückstand gerät, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird oder wenn gegen den Auftraggeber Exekution geführt und diese nicht vor der Verwertung eingestellt wird. Im Falle der vorerwähnten Kündigung behält SITAS als Schadensersatz Ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages. Maßgeblich ist der Durchschnitt der bis zur Kündigung des Vertrages angefallenen Gesamtgebühren. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 15 Prozent der Gesamtvergütung in Abzug gebracht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
6. SITAS übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, gleich welcher Art, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SITAS.
7. Bei Störungen im Leitungsnetz der Telekom weltweit, sowie sonstiger Netzbetreiber, bei Störungen in den Telefonanlagen des Auftraggebers sowie von ihm eingeschalteter Dienstleister, bei höherer Gewalt, haftet SITAS in keinem Fall für verloren gegangene Daten/Gespräche/Aufträge sowie für daraus resultierende Folgeschäden.
8. Gleiches wie unter Pos. 6 der AGB´s aufgeführt, gilt für Schaltungen - im Bereich der Telekom sowie sonstiger Netzbetreiber und Serviceanbieter- von Telefonleitungen und Netzen aller Art. Die Haftungsinanspruchnahme der SITAS ist ausgeschlossen.
9. Gleiches wie unter Pos. 6 und 7 der AGB´s aufgeführt, gilt bei Störungen oder Ausfall der EDV-Anlage des Auftragnehmers sowie von SITAS eingeschalteter Dienstleister.
10. Das Kundendatenformular bzw. die vom Vertragspartner gemachten Angaben sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber versichert, vollständige und richtige Angaben gemacht zu haben. Unvollständigkeit oder Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zur Vermeidung fehlerhafter Auskünfte ist der Auftraggeber verpflichtet, die SITAS sofort in Kenntnis zu setzen, wenn die für ihn bestimmten Benachrichtigungen über einen längeren Zeitraum als 2 Wochen nicht erreichbar sind, oder er diese aus technischen Gründen nicht abrufen kann. Ebenso wird die SITAS den Auftragnehmer sofort in Kenntnis zu setzen, wenn die für ihn bestimmten Benachrichtigungen über einen längeren Zeitraum als 2 Wochen nicht erreichbar sind, oder diese aus technischen Gründen von der SITAS nicht abgerufen werden können. Der Auftraggeber ist verpflichtet der SITAS unverzüglich mitzuteilen, sollten fehlerhafte Anrufe oder Benachrichtigungen an ihn weitergeleitet worden sein.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dienstleistungen der SITAS weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen - gleich welcher Art - verstoßen. Der Auftraggeber hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der SITAS zugerechnet werden.
12. Der Auftraggeber und SITAS vereinbaren zur telefonischen „Identifikation“ ein Passwort. Dies soll gewährleisten, dass Informationen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Passwort nicht weiterzugeben und vertraulich zu behandeln. SITAS ist zu keiner weiteren Identitätsprüfung verpflichtet.
13. SITAS rechnet monatlich über die erbrachten Serviceleistungen ab. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Alle Grundgebühren werden jeweils im Voraus am Monatsanfang in Rechnung gestellt. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Ablauf des Monats verrechnet. Der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift eingezogen und der Auftraggeber verpflichtet sich, für die erforderliche Deckung des Kontos Rechnung zu tragen. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zuzüglich der angefallenen Bankspesen fällig. Die Berechnung der Grundgebühr ist unabhängig davon, ob Anrufe vom Auftraggeber umgeleitet werden oder nicht. Wurde kein Einzug per Lastschrift vereinbart ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum noch keine Zahlungen eingegangen sein, so ist der offene Betrag mit 5% über dem jeweiligen EURIBOR zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Darüber hinaus wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 20,00 fällig. Die Geltendmachung eines zusätzlichen Schadens für den Fall des Verzuges bleibt ausdrücklich vorbehalten.
14. SITAS verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieser Dienstleistungsvereinbarung hinaus, strengstens Stillschweigen zu wahren.
15. SITAS erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen Nutzungsentgelte.
16. Etwaige Beanstandungen in der Vertragsabwicklung sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben und spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Andernfalls bleiben sie rechtlich unberücksichtigt.
17. Die Änderung der dem Auftraggeber zugewiesenen Rufnummern (Telefon/Fax) und der Web-Email-Adresse aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten.
18. Änderungen der Rechtsform oder Beteiligungsverhältnisse der SITAS beeinflussen die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Das Vertragsverhältnis bleibt aufrecht.
19. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Preisen oder Leistungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so
gelten diese als akzeptiert.
20. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB´s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
21. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der SITAS. Als Gerichtsstand gilt jenes sachlich zuständige Gericht als vereinbart, in dessen Sprengel sich der Sitz der SITAS befindet.
Sie sind hier:
Startseite